1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden
Bestimmungen gelten für Verträge über die Vermittlung von Dr. Schwahn A.
juristischen Einzelleistungen zwischen dem Kunden und der Firma Dr. Schwahn
Aviation. Sie ergänzen die auf den Reisevermittlungsvertrag anwendbaren
gesetzlichen Vorschriften und füllen diese aus. Dr. Schwahn A. tritt dabei
im Rahmen eines Reisevermittlungsvertrags ausschließlich als Vermittler für
die jeweiligen Reiseveranstalter und sonstigen Anbieter von Dr. Schwahn A.
juristischen Einzelleistungen (wie z.B. Fluggesellschaften, Hotels,
Mietwagenanbieter etc.) auf, ohne Einfluss auf die Bedingungen, zu denen die
vermittelten Leistungen erfolgen.
2.
Vertragsschluss, anzuwendendes Recht
2.1
Die von Dr. Schwahn A. öffentlich angebotenen Reiseleistungen stellen kein
verbindliches Vertragsangebot seitens DR. SCHWAHN A. oder des jeweiligen
Anbieters dar. Die Erteilung des Vermittlungsauftrags, insbesondere mit der
Abgabe/Übermittlung persönlicher Daten und dem Absenden des
Online-Buchungsformulars, ist verbindlich.
2.2
Wird der Auftrag auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erteilt, so
bestätigt DR. SCHWAHN A. den Eingang des Auftrags auf elektronischem Weg.
Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des
Vermittlungsauftrags dar. Der Kunde erhält in der Regel eine der endgültigen
Buchung vorausgehende sog. vorläufige Buchungsbestätigung.
2.3
Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt des Kundenangebots ab, so
liegt ein neues Angebot von DR. SCHWAHN A. vor, an das DR. SCHWAHN A.
längstens 10 Tage gebunden ist.
2.4
Die beiderseitigen Rechte und Pflichten des Kunden und DR. SCHWAHN A.
ergeben sich, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen
entgegenstehen, aus den im Einzelfall (insbesondere zu Art und Umfang des
Vermittlungsauftrags) vertraglich getroffenen Vereinbarungen, diesen
Reisevermittlungsbedingungen und den gesetzlichen Vorschriften der §§ 675,
631 ff. BGB über die entgeltliche Geschäftsbesorgung.
2.5
Für die Rechte und Pflichten des Kunden gegenüber dem Vertragspartner der
vermittelten Leistung gelten ausschließlich die mit diesem getroffenen
Vereinbarungen, insbesondere dessen Reise- oder Geschäftsbedingungen.
3. Pflichten von Dr. Schwahn
Aviation bzgl. Einreisevorschriften, Visa und Versicherungen
3.1
Eine entsprechende Aufklärungs- oder Informationspflicht besteht nur dann,
wenn besondere DR. SCHWAHN A. bekannte oder erkennbare Umstände einen
ausdrücklichen Hinweis erforderlich machen und die entsprechenden
Informationen (insbesondere bei Pauschalreisen) nicht bereits in einem dem
Kunden vorliegenden Reiseprospekt enthalten sind.
3.2
Im Fall einer nach den vorstehenden Bestimmungen begründeten
Informationspflicht kann DR. SCHWAHN A. ohne besonderen Hinweis oder
Kenntnis davon ausgehen, dass der Kunde und seine Mitreisenden deutsche
Staatsangehörige sind und in deren Person keine Besonderheiten (z.B.
Doppelstaatsbürgerschaft, Staatenlosigkeit) vorliegen.
3.3
Eine spezielle Nachforschungspflicht von DR. SCHWAHN A. besteht ohne
ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarungen nicht. DR. SCHWAHN A. kann seine
Hinweispflicht auch dadurch erfüllen, dass er den Kunden auf die
Notwendigkeit einer eigenen, speziellen Nachfrage bei den in Betracht
kommenden Informationsstellen hinweist.
3.4
Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend bezüglich der Information
über Zollvorschriften, gesundheitspolizeiliche Einreisevorschriften sowie
bezüglich gesundheitsprophylaktischer Vorsorgemaßnahmen des Kunden und
seiner Mitreisenden
3.5
Soweit Gegenstand der Vermittlung Reiseversicherungen sind, besteht eine
Informationspflicht durch DR. SCHWAHN A. insbesondere insoweit nicht, als
sich der Kunde aus den ihm übergebenen oder vorliegenden Unterlagen des
Anbieters der vermittelten Reiseleistung oder den Versicherungsunterlagen
über die Versicherungsbedingungen entsprechend unterrichten kann.
3.6
Zur Beschaffung von Visa oder sonstigen für die Reisedurchführung
erforderlichen Dokumenten ist DR. SCHWAHN A. ohne besondere, ausdrückliche
Vereinbarung nicht verpflichtet. Im Fall der Annahme eines solchen Auftrags
kann DR. SCHWAHN A. ohne besondere Vereinbarung die Erstattung der ihm
entstehenden Aufwendungen, insbesondere für Telekommunikationskosten, und -
in Eilfällen- der Kosten von Botendiensten oder einschlägiger
Serviceunternehmen verlangen. DR. SCHWAHN A. kann für die Tätigkeit selbst
eine Vergütung fordern, wenn diese vereinbart ist oder die Tätigkeit den
Umständen nach nur gegen entsprechende Vergütung geschuldet war.
4. Stellung und Pflichten
von Dr. Schwahn Aviation im Zusammenhang mit der Vermittlung von
Flugscheinen
4.1
Die nachfolgenden Bestimmungen gelten nur für die Vermittlung von Flügen.
4.2
Mit den Fluggesellschaften ist DR. SCHWAHN A. auf der Grundlage besonderer
vertraglicher Vereinbarungen und der gesetzlichen Bestimmungen im Rahmen
eines Agenturverhältnisses verbunden.
4.3
Dem Kunden gegenüber wird DR. SCHWAHN A. jedoch ausschließlich als
Vermittler eines Luftbeförderungsvertrags zwischen diesem und der jeweiligen
Fluggesellschaft tätig. Im Rahmen dieser Doppelstellung hat er also sowohl
dem Kunden als auch gegenüber der Fluggesellschaft vertragliche und
gesetzliche Bestimmungen zu beachten.
4.4
Die angegebenen und in Rechnung gestellten Preise sind (soweit bezüglich
Steuern und Flughafengebühren nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart
ist) Brutto -Endpreise und können bei bestimmten, gesondert ausgewiesenen
Fluggesellschaften eine von DR. SCHWAHN A. kalkulierte Vergütung ihrer
Tätigkeit für den Kunden, ein sog. Vermittlungsentgelt, sowie mögliche
Kuriergebühren beinhalten. Lokale Ausreisesteuern oder Gebühren, die vor Ort
von Behörden im Zielgebiet erhoben werden, sind im Flugpreis nicht enthalten
und müssen vor Ort gesondert erfragt werden.
4.5
Soweit DR. SCHWAHN A. von der Fluggesellschaft mit dem Inkasso des
Flugpreises und sonstiger von der Fluggesellschaft zu fordernder Entgelte
beauftragt ist, haftet sie dieser gegenüber für die Zahlung. Eine für diese
Inkassotätigkeit gegebenenfalls erfolgende Vergütung der Fluggesellschaft an
DR. SCHWAHN A. ist ohne Einfluss auf den vom Kunden zu bezahlenden Preis.
4.6
DR. SCHWAHN A. kann Forderungen der Fluggesellschaft im eigenen Namen
gerichtlich und außergerichtlich geltend machen.
4.7
Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der Fluggesellschaft
gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung
mit den Internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und der
Montrealer Vereinbarung. Ergänzend gelten die „Allgemeinen
Beförderungsbedingungen“ der jeweiligen Fluggesellschaft.
4.8
Flüge sind grundsätzlich
spätestens 72 Stunden vor dem vorgesehenen Rück- und Weiterflugdatum bei der
Fluggesellschaft rückzubestätigen, andernfalls kann ein Anspruch auf
Beförderung entfallen.
4.9
Der Kunde haftet für seine Erreichbarkeit für den Fall eventueller
Flugzeitenänderungen vor Abreise.
5. Aufwendungsersatz,
Vergütungen, Inkasso, Zahlungen
5.1
Soweit es den Vorgaben des vermittelten Reiseunternehmens gegenüber DR.
SCHWAHN A., insbesondere dem Agenturvertrag zwischen Reiseunternehmen und
DR. SCHWAHN A., in gesetzlicher Weise entspricht, ist DR. SCHWAHN A.
berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Preis der vermittelten Leistung
ganz oder teilweise von dem Kunden zu fordern bzw. für den Reiseveranstalter
anzunehmen. Bei Pauschalreisen ist hierfür Voraussetzung, dass dies gegen
Aushändigung eines gültigen Sicherungsscheins gemäß § 651 k BGB geschieht.
5.2
Die Regelung in Ziffer 5.1 gilt entsprechend für SDr. Schwahn A.rnokosten
(Rücktrittsentschädigungen) und sonstige gesetzlich oder vertraglich
begründete Forderungen des vermittelten Reiseunternehmens.
5.3
DR. SCHWAHN A. kann Ersatz der ihm für die Vermittlung entstehenden
Aufwendungen verlangen, soweit dies vereinbart ist oder er diese den
Umständen nach für erforderlich halten durfte.
5.4 Angeflogene Flugscheine werden nicht rückerstattet.
5.5
Der Anspruch von DR. SCHWAHN A. auf Aufwendungsersatz umfasst auch Zahlungen
an das vermittelte Reiseunternehmen auf den Reisepreis oder sonstige
Zahlungen, soweit diese entsprechend den vorstehenden Bestimmungen in Ziffer
5.1 und 5.2 erfolgt sind.
5.6
Einem Aufwendungsersatzanspruch von DR. SCHWAHN A. gegenüber kann der Kunde
Ansprüche gegenüber dem vermittelten Reiseunternehmen, insbesondere aufgrund
mangelhafter Erfüllung des vermittelten Vertrags, nicht im Wege der
Zurückbehaltung oder Aufrechnung entgegenhalten, es sei denn, dass für das
Entstehen solcher Ansprüche eine schuldhafte Verletzung von
Vertragspflichten von DR. SCHWAHN A. ursächlich oder mitursächlich geworden
ist oder DR. SCHWAHN A. aus anderen Gründen gegenüber dem Reisekunden für
die geltend gemachten Gegenansprüche haftet.
5.7
DR. SCHWAHN A. ist berechtigt, im Fall von verspäteten Zahlungen ab der 2.
Mahnung eine Mahngebühr von 9 EUR zu berechnen.
6. Umbuchung, Rücktritt
6.1
Im Fall einer Umbuchung, eines Namenswechsels, des Rücktritts oder der
Nichtinanspruchnahme gebuchter Reiseleistungen kann DR. SCHWAHN A. hierfür
die von dem Veranstalter geforderten Entgelte einziehen sowie zusätzlich ein
im Einzelfall oder durch Aushang vereinbartes Bearbeitungsentgelt fordern.
DR. SCHWAHN A. empfiehlt zur Vermeidung größerer Schäden den Abschluss
entsprechender Versicherungen.
6.2
Bei Linienflügen ist eine Umbuchung oder Namensänderung grundsätzlich nur
durch Rücktritt von der gebuchten und bei gleichzeitiger erneuter Buchung
einer anderen Reise möglich, es sei denn, die Fluggesellschaft hat hierfür
besondere Bestimmungen vorgesehen. Der Kunde hat die hierbei entstandenen (Mehr-)Kosten
selbst zu tragen.
6.3
Umbuchungen vor Reiseantritt sind ausschließlich durch DR. SCHWAHN A.
vorzunehmen.
6.4
Das von DR. SCHWAHN A. für seine Tätigkeit als Reisevermittler berechnete
Vermittlungsentgelt wird im Fall eines Rücktritts, Teilrücktritts oder
Nichtantritts der vermittelten Reiseleistung nicht zurückerstattet.
7. Reiseunterlagen
7.1
Der Kunde ist verpflichtet, Vertrags- und Reiseunterlagen des vermittelten
Reiseunternehmens, die dem Kunden durch DR. SCHWAHN A. oder den
Reiseveranstalter ausgehändigt wurden, insbesondere Buchungsbestätigungen,
Flugscheine, Hotelgutscheine, Visa, Versicherungsscheine und sonstige
Reiseunterlagen, auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere auf die
Übereinstimmung mit der Buchung und dem Vermittlungsauftrag, unverzüglich zu
überprüfen.
7.2
Der Kunde ist verpflichtet, DR. SCHWAHN A. über durch den Kunden erkennbare
Fehler, Abweichungen, fehlende Unterlagen oder sonstige Unstimmigkeiten
unverzüglich zu unterrichten. Kommt der Kunde dieser Pflicht nicht nach, so
kann eine Schadensersatzverpflichtung seitens DR. SCHWAHN A. bezüglich eines
hieraus dem Kunden entstehenden Schaden nach den gesetzlichen Bestimmungen
über die Schadensminderungspflicht (§ 254 BGB) eingeschränkt oder ganz
ausgeschlossen sein. Eine Schadensersatzverpflichtung seitens DR. SCHWAHN A.
entfällt vollständig, wenn die in 7.1 bezeichneten Umstände für DR. SCHWAHN
A. nicht erkennbar waren.
8. Haftung seitens Dr.
Schwahn Aviation
8.1
Soweit DR. SCHWAHN A. eine
entsprechende vertragliche Pflicht nicht durch ausdrückliche Vereinbarung
mit dem Kunden übernommen hat, haftet er nicht für das Zustandekommen von
dem Buchungswunsch des Kunden entsprechenden Verträgen mit den zu
vermittelnden Reiseunternehmen. DR. SCHWAHN A. gibt darüber hinaus gegenüber
dem Kunden keinerlei Garantien oder Zusicherungen hinsichtlich der
Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der vom jeweiligen Veranstalter
angebotenen Leistungen und Informationen ab.
8.2
DR. SCHWAHN A. haftet ebenfalls nicht für die Verfügbarkeit der
Reiseleistung zum Zeitpunkt der Buchung oder für die Erbringung der
gebuchten Reise.
8.3
Ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarung oder Zusicherung haftet DR.
SCHWAHN A. bezüglich der vermittelten Leistungen selbst nicht für Mängel der
Leistungserbringung und Personen- oder Sachschäden, die dem Kunden im
Zusammenhang mit der vermittelten Reiseleistung entstehen.
8.4
DR. SCHWAHN A. haftet lediglich für den gewöhnlichen, vorhersehbaren
Schaden, soweit die Haftung nicht auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges
Verhalten auf Seiten DR. SCHWAHN A., seiner Mitarbeiter oder seiner
Erfüllungsgehilfen beruht und eine etwaige Pflichtverletzung von DR. SCHWAHN
A. nicht vertragliche Hauptpflichten von DR. SCHWAHN A. oder Ansprüche des
Kunden aus Schäden für Leben, Körper oder Gesundheit betrifft.
8.5
Die Gesamthaftung von DR. SCHWAHN A. ist im Fall leichter Fahrlässigkeit auf
den Wert der gebuchten Reise beschränkt, jedenfalls soweit eine etwaige
Pflichtverletzung von DR. SCHWAHN A. nicht vertragliche Hauptpflichten von
DR. SCHWAHN A. oder Ansprüche des Kunden aus Körperschäden betrifft und/oder
es sich nicht um die Verletzung von Kardinalpflichten handelt.
9. Ausschlussfrist für die
Geltendmachung von Ansprüchen des Kunden gegenüber Dr. Schwahn Aviation
9.1
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erfüllung der Beratungs- und/oder
Vermittlungsleistung von DR. SCHWAHN A. hat der Kunde innerhalb eines Monats
geltend zu machen. Es wird hierfür ausdrücklich die Schriftform empfohlen.
9.2
Die Frist beginnt mit dem vertraglich vorgesehenen Ende der vermittelten
Reiseleistungen (bei mehreren, unmittelbar aufeinander folgenden der
letzten).
9.3
Die Frist wird nicht gewahrt durch Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber
den Reiseunternehmen, welche die vermittelte Reiseleistung zu erbringen
hatten oder erbracht haben.
9.4
Die Geltendmachung von Ansprüchen durch den Kunden ist nicht ausgeschlossen,
wenn diese unverschuldet unterblieb.
10. Verjährung
10.1
Ansprüche des Kunden gegenüber DR. SCHWAHN A., gleich aus welchem
Rechtsgrund - jedoch mit Ausnahme der Ansprüche des Kunden aus unerlaubter
Handlung - verjähren in einem Jahr.
10.2
Die Verjährung beginnt mit
dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Kunde von
den Umständen, die den Anspruch gegen DR. SCHWAHN A. begründen und diesem
selbst als Anspruchsgegner Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit
erlangen müsste.
11. Rechtswahl und
Gerichtsstand
11.1
Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und DR.
SCHWAHN A. findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
11.2
Für Klagen von DR. SCHWAHN A. gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden
maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des
öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz
oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder
gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist,
wird als Gerichtsstand der Sitz von DR. SCHWAHN A. vereinbart.