Florida Aviation Career Training

German Office - Dr.-Ing. Klaus-J. Schwahn (ATPL/ CFI)

Flugschule: 

zugelassen nach FAR Part 141
Zulassung der TSA und Immigration zur Ausbildung ausländischer Flugchüler 
Flugtickets/ Mietwagen: Agentur der FTI

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Vermittlung von Flugtickets und Mietwagen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Vermittlung von Flugtickets und Mietwagen

1. Geltungsbereich

Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für Verträge über die Vermittlung von Dr. Schwahn A. juristischen Einzelleistungen zwischen dem Kunden und der Firma Dr. Schwahn Aviation. Sie ergänzen die auf den Reisevermittlungsvertrag anwendbaren gesetzlichen Vorschriften und füllen diese aus. Dr. Schwahn A. tritt dabei im Rahmen eines Reisevermittlungsvertrags ausschließlich als Vermittler für die jeweiligen Reiseveranstalter und sonstigen Anbieter von Dr. Schwahn A. juristischen Einzelleistungen (wie z.B. Fluggesellschaften, Hotels, Mietwagenanbieter etc.) auf, ohne Einfluss auf die Bedingungen, zu denen die vermittelten Leistungen erfolgen.

2. Vertragsschluss, anzuwendendes Recht

2.1 Die von Dr. Schwahn A. öffentlich angebotenen Reiseleistungen stellen kein verbindliches Vertragsangebot seitens DR. SCHWAHN A. oder des jeweiligen Anbieters dar. Die Erteilung des Vermittlungsauftrags, insbesondere mit der Abgabe/Übermittlung persönlicher Daten und dem Absenden des Online-Buchungsformulars, ist verbindlich.

2.2 Wird der Auftrag auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erteilt, so bestätigt DR. SCHWAHN A. den Eingang des Auftrags auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Vermittlungsauftrags dar. Der Kunde erhält in der Regel eine der endgültigen Buchung vorausgehende sog. vorläufige Buchungsbestätigung.

2.3 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt des Kundenangebots ab, so liegt ein neues Angebot von DR. SCHWAHN A. vor, an das DR. SCHWAHN A. längstens 10 Tage gebunden ist.

2.4 Die beiderseitigen Rechte und Pflichten des Kunden und DR. SCHWAHN A. ergeben sich, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, aus den im Einzelfall (insbesondere zu Art und Umfang des Vermittlungsauftrags) vertraglich getroffenen Vereinbarungen, diesen Reisevermittlungsbedingungen und den gesetzlichen Vorschriften der §§ 675, 631 ff. BGB über die entgeltliche Geschäftsbesorgung.

2.5 Für die Rechte und Pflichten des Kunden gegenüber dem Vertragspartner der vermittelten Leistung gelten ausschließlich die mit diesem getroffenen Vereinbarungen, insbesondere dessen Reise- oder Geschäftsbedingungen.

3. Pflichten von Dr. Schwahn Aviation bzgl. Einreisevorschriften, Visa und Versicherungen

3.1 Eine entsprechende Aufklärungs- oder Informationspflicht besteht nur dann, wenn besondere DR. SCHWAHN A. bekannte oder erkennbare Umstände einen ausdrücklichen Hinweis erforderlich machen und die entsprechenden Informationen (insbesondere bei Pauschalreisen) nicht bereits in einem dem Kunden vorliegenden Reiseprospekt enthalten sind.

3.2 Im Fall einer nach den vorstehenden Bestimmungen begründeten Informationspflicht kann DR. SCHWAHN A. ohne besonderen Hinweis oder Kenntnis davon ausgehen, dass der Kunde und seine Mitreisenden deutsche Staatsangehörige sind und in deren Person keine Besonderheiten (z.B. Doppelstaatsbürgerschaft, Staatenlosigkeit) vorliegen.

3.3 Eine spezielle Nachforschungspflicht von DR. SCHWAHN A. besteht ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarungen nicht. DR. SCHWAHN A. kann seine Hinweispflicht auch dadurch erfüllen, dass er den Kunden auf die Notwendigkeit einer eigenen, speziellen Nachfrage bei den in Betracht kommenden Informationsstellen hinweist.

3.4 Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend bezüglich der Information über Zollvorschriften, gesundheitspolizeiliche Einreisevorschriften sowie bezüglich gesundheitsprophylaktischer Vorsorgemaßnahmen des Kunden und seiner Mitreisenden

3.5 Soweit Gegenstand der Vermittlung Reiseversicherungen sind, besteht eine Informationspflicht durch DR. SCHWAHN A. insbesondere insoweit nicht, als sich der Kunde aus den ihm übergebenen oder vorliegenden Unterlagen des Anbieters der vermittelten Reiseleistung oder den Versicherungsunterlagen über die Versicherungsbedingungen entsprechend unterrichten kann.

3.6 Zur Beschaffung von Visa oder sonstigen für die Reisedurchführung erforderlichen Dokumenten ist DR. SCHWAHN A. ohne besondere, ausdrückliche Vereinbarung nicht verpflichtet. Im Fall der Annahme eines solchen Auftrags kann DR. SCHWAHN A. ohne besondere Vereinbarung die Erstattung der ihm entstehenden Aufwendungen, insbesondere für Telekommunikationskosten, und - in Eilfällen- der Kosten von Botendiensten oder einschlägiger Serviceunternehmen verlangen. DR. SCHWAHN A. kann für die Tätigkeit selbst eine Vergütung fordern, wenn diese vereinbart ist oder die Tätigkeit den Umständen nach nur gegen entsprechende Vergütung geschuldet war.

4. Stellung und Pflichten von Dr. Schwahn Aviation im Zusammenhang mit der Vermittlung von Flugscheinen

4.1 Die nachfolgenden Bestimmungen gelten nur für die Vermittlung von Flügen.

4.2 Mit den Fluggesellschaften ist DR. SCHWAHN A. auf der Grundlage besonderer vertraglicher Vereinbarungen und der gesetzlichen Bestimmungen im Rahmen eines Agenturverhältnisses verbunden.

4.3 Dem Kunden gegenüber wird DR. SCHWAHN A. jedoch ausschließlich als Vermittler eines Luftbeförderungsvertrags zwischen diesem und der jeweiligen Fluggesellschaft tätig. Im Rahmen dieser Doppelstellung hat er also sowohl dem Kunden als auch gegenüber der Fluggesellschaft vertragliche und gesetzliche Bestimmungen zu beachten.

4.4 Die angegebenen und in Rechnung gestellten Preise sind (soweit bezüglich Steuern und Flughafengebühren nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart ist) Brutto -Endpreise und können bei bestimmten, gesondert ausgewiesenen Fluggesellschaften eine von DR. SCHWAHN A. kalkulierte Vergütung ihrer Tätigkeit für den Kunden, ein sog. Vermittlungsentgelt, sowie mögliche Kuriergebühren beinhalten. Lokale Ausreisesteuern oder Gebühren, die vor Ort von Behörden im Zielgebiet erhoben werden, sind im Flugpreis nicht enthalten und müssen vor Ort gesondert erfragt werden.

4.5 Soweit DR. SCHWAHN A. von der Fluggesellschaft mit dem Inkasso des Flugpreises und sonstiger von der Fluggesellschaft zu fordernder Entgelte beauftragt ist, haftet sie dieser gegenüber für die Zahlung. Eine für diese Inkassotätigkeit gegebenenfalls erfolgende Vergütung der Fluggesellschaft an DR. SCHWAHN A. ist ohne Einfluss auf den vom Kunden zu bezahlenden Preis.

4.6 DR. SCHWAHN A. kann Forderungen der Fluggesellschaft im eigenen Namen gerichtlich und außergerichtlich geltend machen.

4.7 Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der Fluggesellschaft gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den Internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung. Ergänzend gelten die „Allgemeinen Beförderungsbedingungen“ der jeweiligen Fluggesellschaft.

4.8 Flüge sind grundsätzlich spätestens 72 Stunden vor dem vorgesehenen Rück- und Weiterflugdatum bei der Fluggesellschaft rückzubestätigen, andernfalls kann ein Anspruch auf Beförderung entfallen.

4.9 Der Kunde haftet für seine Erreichbarkeit für den Fall eventueller Flugzeitenänderungen vor Abreise.

5. Aufwendungsersatz, Vergütungen, Inkasso, Zahlungen

5.1 Soweit es den Vorgaben des vermittelten Reiseunternehmens gegenüber DR. SCHWAHN A., insbesondere dem Agenturvertrag zwischen Reiseunternehmen und DR. SCHWAHN A., in gesetzlicher Weise entspricht, ist DR. SCHWAHN A. berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Preis der vermittelten Leistung ganz oder teilweise von dem Kunden zu fordern bzw. für den Reiseveranstalter anzunehmen. Bei Pauschalreisen ist hierfür Voraussetzung, dass dies gegen Aushändigung eines gültigen Sicherungsscheins gemäß § 651 k BGB geschieht.

5.2 Die Regelung in Ziffer 5.1 gilt entsprechend für SDr. Schwahn A.rnokosten (Rücktrittsentschädigungen) und sonstige gesetzlich oder vertraglich begründete Forderungen des vermittelten Reiseunternehmens.

5.3 DR. SCHWAHN A. kann Ersatz der ihm für die Vermittlung entstehenden Aufwendungen verlangen, soweit dies vereinbart ist oder er diese den Umständen nach für erforderlich halten durfte.
5.4 Angeflogene Flugscheine werden nicht rückerstattet.

5.5 Der Anspruch von DR. SCHWAHN A. auf Aufwendungsersatz umfasst auch Zahlungen an das vermittelte Reiseunternehmen auf den Reisepreis oder sonstige Zahlungen, soweit diese entsprechend den vorstehenden Bestimmungen in Ziffer 5.1 und 5.2 erfolgt sind.

5.6 Einem Aufwendungsersatzanspruch von DR. SCHWAHN A. gegenüber kann der Kunde Ansprüche gegenüber dem vermittelten Reiseunternehmen, insbesondere aufgrund mangelhafter Erfüllung des vermittelten Vertrags, nicht im Wege der Zurückbehaltung oder Aufrechnung entgegenhalten, es sei denn, dass für das Entstehen solcher Ansprüche eine schuldhafte Verletzung von Vertragspflichten von DR. SCHWAHN A. ursächlich oder mitursächlich geworden ist oder DR. SCHWAHN A. aus anderen Gründen gegenüber dem Reisekunden für die geltend gemachten Gegenansprüche haftet.

5.7 DR. SCHWAHN A. ist berechtigt, im Fall von verspäteten Zahlungen ab der 2. Mahnung eine Mahngebühr von 9 EUR zu berechnen.

6. Umbuchung, Rücktritt

6.1 Im Fall einer Umbuchung, eines Namenswechsels, des Rücktritts oder der Nichtinanspruchnahme gebuchter Reiseleistungen kann DR. SCHWAHN A. hierfür die von dem Veranstalter geforderten Entgelte einziehen sowie zusätzlich ein im Einzelfall oder durch Aushang vereinbartes Bearbeitungsentgelt fordern. DR. SCHWAHN A. empfiehlt zur Vermeidung größerer Schäden den Abschluss entsprechender Versicherungen.

6.2 Bei Linienflügen ist eine Umbuchung oder Namensänderung grundsätzlich nur durch Rücktritt von der gebuchten und bei gleichzeitiger erneuter Buchung einer anderen Reise möglich, es sei denn, die Fluggesellschaft hat hierfür besondere Bestimmungen vorgesehen. Der Kunde hat die hierbei entstandenen (Mehr-)Kosten selbst zu tragen.

6.3 Umbuchungen vor Reiseantritt sind ausschließlich durch DR. SCHWAHN A. vorzunehmen.

6.4 Das von DR. SCHWAHN A. für seine Tätigkeit als Reisevermittler berechnete Vermittlungsentgelt wird im Fall eines Rücktritts, Teilrücktritts oder Nichtantritts der vermittelten Reiseleistung nicht zurückerstattet.

7. Reiseunterlagen

7.1 Der Kunde ist verpflichtet, Vertrags- und Reiseunterlagen des vermittelten Reiseunternehmens, die dem Kunden durch DR. SCHWAHN A. oder den Reiseveranstalter ausgehändigt wurden, insbesondere Buchungsbestätigungen, Flugscheine, Hotelgutscheine, Visa, Versicherungsscheine und sonstige Reiseunterlagen, auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere auf die Übereinstimmung mit der Buchung und dem Vermittlungsauftrag, unverzüglich zu überprüfen.

7.2 Der Kunde ist verpflichtet, DR. SCHWAHN A. über durch den Kunden erkennbare Fehler, Abweichungen, fehlende Unterlagen oder sonstige Unstimmigkeiten unverzüglich zu unterrichten. Kommt der Kunde dieser Pflicht nicht nach, so kann eine Schadensersatzverpflichtung seitens DR. SCHWAHN A. bezüglich eines hieraus dem Kunden entstehenden Schaden nach den gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht (§ 254 BGB) eingeschränkt oder ganz ausgeschlossen sein. Eine Schadensersatzverpflichtung seitens DR. SCHWAHN A. entfällt vollständig, wenn die in 7.1 bezeichneten Umstände für DR. SCHWAHN A. nicht erkennbar waren.

8. Haftung seitens Dr. Schwahn Aviation

8.1 Soweit DR. SCHWAHN A. eine entsprechende vertragliche Pflicht nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden übernommen hat, haftet er nicht für das Zustandekommen von dem Buchungswunsch des Kunden entsprechenden Verträgen mit den zu vermittelnden Reiseunternehmen. DR. SCHWAHN A. gibt darüber hinaus gegenüber dem Kunden keinerlei Garantien oder Zusicherungen hinsichtlich der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der vom jeweiligen Veranstalter angebotenen Leistungen und Informationen ab.

8.2 DR. SCHWAHN A. haftet ebenfalls nicht für die Verfügbarkeit der Reiseleistung zum Zeitpunkt der Buchung oder für die Erbringung der gebuchten Reise.

8.3 Ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarung oder Zusicherung haftet DR. SCHWAHN A. bezüglich der vermittelten Leistungen selbst nicht für Mängel der Leistungserbringung und Personen- oder Sachschäden, die dem Kunden im Zusammenhang mit der vermittelten Reiseleistung entstehen.

8.4 DR. SCHWAHN A. haftet lediglich für den gewöhnlichen, vorhersehbaren Schaden, soweit die Haftung nicht auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten auf Seiten DR. SCHWAHN A., seiner Mitarbeiter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruht und eine etwaige Pflichtverletzung von DR. SCHWAHN A. nicht vertragliche Hauptpflichten von DR. SCHWAHN A. oder Ansprüche des Kunden aus Schäden für Leben, Körper oder Gesundheit betrifft.

8.5 Die Gesamthaftung von DR. SCHWAHN A. ist im Fall leichter Fahrlässigkeit auf den Wert der gebuchten Reise beschränkt, jedenfalls soweit eine etwaige Pflichtverletzung von DR. SCHWAHN A. nicht vertragliche Hauptpflichten von DR. SCHWAHN A. oder Ansprüche des Kunden aus Körperschäden betrifft und/oder es sich nicht um die Verletzung von Kardinalpflichten handelt.

9. Ausschlussfrist für die Geltendmachung von Ansprüchen des Kunden gegenüber Dr. Schwahn Aviation

9.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erfüllung der Beratungs- und/oder Vermittlungsleistung von DR. SCHWAHN A. hat der Kunde innerhalb eines Monats geltend zu machen. Es wird hierfür ausdrücklich die Schriftform empfohlen.

9.2 Die Frist beginnt mit dem vertraglich vorgesehenen Ende der vermittelten Reiseleistungen (bei mehreren, unmittelbar aufeinander folgenden der letzten).

9.3 Die Frist wird nicht gewahrt durch Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber den Reiseunternehmen, welche die vermittelte Reiseleistung zu erbringen hatten oder erbracht haben.

9.4 Die Geltendmachung von Ansprüchen durch den Kunden ist nicht ausgeschlossen, wenn diese unverschuldet unterblieb.

10. Verjährung

10.1 Ansprüche des Kunden gegenüber DR. SCHWAHN A., gleich aus welchem Rechtsgrund - jedoch mit Ausnahme der Ansprüche des Kunden aus unerlaubter Handlung - verjähren in einem Jahr.

10.2 Die Verjährung beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Kunde von den Umständen, die den Anspruch gegen DR. SCHWAHN A. begründen und diesem selbst als Anspruchsgegner Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.

11. Rechtswahl und Gerichtsstand

11.1 Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und DR. SCHWAHN A. findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

11.2 Für Klagen von DR. SCHWAHN A. gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von DR. SCHWAHN A. vereinbart.

 

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