Was bedeutet der Brexit für den Erwerb von EASA-Lizenzen in den USA?

Eine Ausbildung für EASA-Lizenzen in den USA wird im Allgemeinen in Kooperation mit britischen Flugschulen durchgeführt. Nach Abschluss der Ausbildung wird die Lizenz bei der britischen Luftfahrtbehörde CAA beantragt und dort im Auftrag der europäischen Luftfahrtbehörde EASA ausgestellt. Anschließend kann sie zur Luftfahrtbehörde des Heimatlandes übertragen werden.

 

Seit der Brexitentscheidung erreichen mich verschiedene Anfragen zu den Auswirkungen auf diese Ausbildungsform. Für unsere europäischen Flugschüler sind diese Fragen nicht relevant, da wir diese Ausbildungsform nicht anbieten und zu einem alternativen Weg raten. Dennoch eine erste kurze Einschätzung:

 

Im Hinblick auf die wirtschaftlichen Auswirkungen wäre es vollkommen irrational, wenn GB nach dem Brexit auch der EASA den Rücken zuwenden und zu nationalstaatlichem Luftrecht und Pilotenlizenzen zurückkehren würde. Doch nichts gilt derzeit als gewiss. Schließlich sitzt bei den Briten auch der Frust über die EASA tief.

 

Gewiss ist jedoch, dass GB nach Vollzug des Brexits die automatische Mitgliedschaft in der EASA verliert und diese neu beantragen muss, höchstwahrscheinlich wird dies im Rahmen der Austrittsverhandlungen geschehen. GB kann dann nur noch assoziiertes Mitglied der EASA sein. Beispiele dafür gibt es, z.B. die Schweiz, Norwegen oder die Türkei.  Zwischen assoziierten Mitgliedern und ordentlichen Mitgliedern gibt es jedoch wesentliche Unterschiede.

 

Als assoziiertes Mitglied darf GB

 

- nicht mehr in den EASA-Gremien sitzen,

- hat kein Stimmrecht, z.B. zu neuen Verordnungen und

- muss für die Leistungen der EASA bezahlen.

 

Ferner wird GB künftig EASA-Verordnungen erst auf dem parlamentarischen Weg in nationales Recht umwandeln müssen, die sonst in den EU-Staaten sofort Gesetzeskraft erlangen. 

 

Bis der Brexit vollzogen ist, wird es noch eine Weile dauern. Bis dahin bleibt alles beim Alten.  Piloten, die sich derzeit in der Ausbildung befinden oder kurz vor dem Beginn stehen, dürften keine Probleme haben Sie sollten aber vorsorglich ihre EASA-Lizenzen zügig in ihr Heimatland, also z.B. nach Deutschland übertragen.

 

Alle anderen sollten die weitere Entwicklung abwarten. Welche Verwerfungen es künftig geben wird (dauerhaft oder temporär), wenn ein EU-Bürger eine EASA-Lizenz in GB beantragt und dann in ein EU-Land übertragen lässt, bleibt abzuwarten. Auch heute läuft dabei nicht immer alles reibungslos. Die Schweiz hat sich z.B. vorbildlich in der EASA integriert. Das lässt hoffen. Doch die Situation in GB ist speziell und nicht mit der Schweiz vergleichbar. Daher ist es heute noch zu früh, sich auf das Schweizer Beispiel zu verlassen. Auf jeden Fall werden wir die Stimme der Briten in den Gremien der EASA schmerzlich vermissen. Immerhin ist GB neben Deutschland und Frankreich der Staat mit der Größten General Aviation Europas.

 

Wie man die europäische und amerikanische Ausbildung am sinnvollsten kombiniert, um ohne den britischen EASA-Weg an einen europäischen CPL bzw. ATPL zu kommen, haben wir bereits vor einiger Zeit in dem nachfolgenden Text beschrieben.

 

Klaus-Jürgen Schwahn

 

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