26.1.2016 Gute Nachricht für US-Piloten

Europäische Piloten dürfen auch über den 8.4.2017 hinaus weiter auschlieeßlich mit US Lizenz fliegen. Die AOPA hat hierzu heute den folgenden Text veröffentlicht:

 

Fortgesetzte Anerkennung von Lizenzen aus Drittstaaten bis 2018: Meldung des BMVI

 

Das Bundesverkehrsministerium (BMVI) hat uns darüber informiert, dass die Verhandlungen der EU-Kommission mit bestimmten Drittstaaten zur Erleichterung der Bedingungen zu Anerkennung von Drittstaaten-Lizenzen von Piloten für den nicht-kommerziellen Flugbetrieb noch nicht abgeschlossen sind. Vorrangig geht es offenbar um ein bilaterales Abkommen zwischen der EU und den USA zur wechselseitigen Anerkennung von Pilotenlizenzen, das aus fachlicher Sicht wohl fertiggestellt ist, aus politischen Gründen aber noch nicht unterzeichnet wurde. Von der EASA wurde deshalb die Absicht geäußert, in Europa weiterhin Piloten mit Lizenzen aus Drittstaaten zu dulden, und zwar für ein weiteres Jahr bis zum 08. April 2018.

 

Diese Duldung erfolgt aber leider nicht europaweit einheitlich, denn hierzu muss jeder EASA-Mitgliedsstaat eine zeitweise Abweichung von den EASA-Standards erklären, ein sog. „Opt-Out“, und zwar von Artikel 12 (4) der EU-Verordnung 1178/2011. Einige Staaten wie Portugal, Rumänien, Tschechien, Spanien, Slovenien und Ungarn wollen dies aber schon heute nicht mehr akzeptieren. Deutschland nutzt die bestehende Opt-Out Möglichkeit bis zum 8. April 2017, veröffentlicht mit den NfL Nr. 1-715-16. Wir freuen uns darüber, dass das BMVI beabsichtigt diese Möglichkeit auch für ein weiteres Jahr zu nutzen. Eine Umsetzung und Veröffentlichung des Opt-Outs kann aber erst nach Inkrafttreten einer entsprechenden Änderungsverordnung der Europäischen Kommission erfolgen.

 

Die EASA hat eine Übersicht der nationalen Abweichungen/Opt-Outs von den europäischen Lizenzvorschriften auf ihrer Website veröffentlicht. Der Name der Excel-Datei lautet „Derogations from Regulation (EU) 1178/2011 as amended.“ Ihre Suchmaschine zeigt Ihnen den Weg!

Hinweis:

Dies gilt natürlich nur, wenn Sie auf einem N-registrierten Flugzeug unterwegs sind.

26.01.2017 TSA-Check mit und ohne Visum, Anmeldefristen Ausbildung

 

Wer einen TSA-Check beantragt, muss seit Kurzem entweder eine Kopie seiner ESTA-Genehmigung oder seines M1-Visums hochladen.

 

ESTA reicht aus, wenn Sie schon eine gleichwertige EASA-Lizenz haben und in den USA eine entsprechende US-Lizenz erwerben, also eine Conversion machen.

 

Da der TSA-Check spätestens vier Wochen vor Ausbildungsbeginn beantragt werden sollten, müssten Sie sich für die Ausbildung selber allerspätestens zwei Monate vorher anmelden, besser sind 3-4 Monate.

 

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