Benennung eines Zustellbevollmächtigten
Anlass
Stand 2023 hat die FAA rund 115.000 Berechtigungen an Personen erteilt, die keine Anschrift in den USA haben. Auch wenn die meisten Verwaltungsvorgänge mit der FAA heute elektronisch abgewickelt werden, gibt es Fälle, in denen eine gerichtsfeste Zustellung von physischen Dokumenten erforderlich ist, z.B. bei einem Lizenzentzug. Die Zustellung über die Landesgrenzen in die gesamte aus 192 Staaten bestehende ICAO-Welt hat der FAA hohe Zustellungskosten verursacht und immer wieder zu Verzögerungen oder anderen Problemen bei der Durchsetzung von Verwaltungsakten geführt.
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage ist 14 CFR Part 3, Subpart C, 89 FR 81305 *)
in Kraft getreten am 8. OIktober 2024
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*) CFR=Code of Federal Regulations
(der Aufbau des amerikanischen Rechtssystems mit den verschiedenen Regelwerken ist im Buch Fliegen in den USA, Seite 110 beschrieben)
Wer ist betroffen
Betroffen sind Inhaber einer Berechtigung oder Genehmigung nach:
Part 41 | Aircraft Registration |
Part 61 | Certification: Pilots, Flight Instructors, Ground Instructors |
Part 63 | Flight Crew Member |
Part 65 |
Other than Flight Crew Member (a) Air-traffic control-tower operators
(b) Aircraft dispatchers.
(c) Mechanics.
(d) Repairmen.
(e) Parachute riggers.
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Part 67 | Medical |
Part 107 | Small Unmanned Aircraft Systems |
Fristen
Ab dem 6. Januar 2025 dürfen neue Berechtigungen nur noch beantragt werden, wenn ein Zustellungsbevollmächtigter mit US-Anschrift benannt wird.
Ab dem 7. Juli 2025 dürfen die Rechte bestehender Berechtigung ohne Benennung eines Zustellungsbevollmächtigten nicht mehr ausgeübt werden.
Änderungen in Name oder Anschrift des Zustellungsbevollmächtigten müssen innerhalb von 30 Tagen gemeldet werden, sonst darf die Berechtigung nicht mehr genutzt werden.
Anforderungen an den Zustellungsbevollmächtigten
Zustellungsbevollmächtigter kann sein
- eine juristische Person (entity)
- eine Privatperson (indivudual), die mindestens 18 Jahre alt ist
Bei einer juristischen Person muss die physische Firmenadresse benannt werden, bei einer Privatperson die Wohnanschrift.
Postfachadressen und reine Briefkastenadressen sind nicht zulässig. Privatpersonen dürfen Firmenadressen nur angeben, wenn sie gleichzeitig die Wohnanschrift sind.
Der Berechtigungsinhaber muss gegenüber der FAA erklären, dass er die o.g. Person beauftragt hat, FAA-Dienste in seinem Namen in Empfang zu nehmen.
Kosten
Die FAA rechnet für den Zustellservice mit einem Entgeltrahmen von 50 bis 200 USD. Da bei Pilotenlizenzen nur sehr selten postalische Zustellungen erforderlich sind, werden sich die Kosten eher an der unteren Grenze bewegen.
Wen beauftragen
Sofern Sie selbst keinen geeigneten Kontakt in den USA haben, könnten Sie bei Ihrer Flugschule nachfragen oder einen der demnächst zu erwartenden Dienstleister beauftragen. Wer werden auf dieser Seite über geeignete Adressen informieren.
Wie melden
Die FAA hat bisher noch kein passendes Formblatt veröffentlicht und noch keine entsprechende Funktion in IACRA installiert. Sobald dies der Fall ist, werden Sie auf
dieser Seite weitere Informationen dazu finden. D.h. Sie warten entweder noch ab oder verwenden bis dahin die Mailadresse unter der auch Adressänderungen gemeldet werden können: