Umschreibung einer US- in eine Europäische Lizenz

Umschreibung PPL, IR, MER

Da im Internet die wildesten Texte über die Umschreibung ausländischer Lizenzen kursieren, orientiert man sich am besten an den entsprechenden Gesetzestexten und die gelten in der gesamten EU und darüber hinaus in allen weiteren EASA-Mitgliedsstaaten. Anwendbar sind die VO(EU) 1178-2011 und für das Instrument Rating die VO (EU) 245/2014.

 

Für die Umschreibung eines PPL, Instrument und Multi Engine Rating ist am 18.Mai 2021 eine bilaterale Vereinbarung zwischen USA und EU in Kraft getreten, die vieles vereinfacht. Sie finden di TIP-L am Ende dieses Textes zum Download.

 

Für die folgende Zusammenstellung danke ich unseren Flugschüler Fynn Schymek.

 

Umschreibung FAA PPL (VFR)


Die vorher geforderten 100 Stunden Gesamtflugerfahrung können jetzt durch eine abgespeckte schriftliche Prüfung ersetzt werden. Wer inkl. Ausbildung 100 h nachweisen kann, muss im Rahmen des Checkflugs einige mündliche Fragen beantworten.


Einen Antrag auf Umschreibung (PPL VFR) stellen Sie bei der zuständigen Landesluftfahrtbehörde. Bei vielen Landesluftfahrtbehörden finden Sie ein entsprechendes Antragsformular bereits auf der Webseite. Bei der Umschreibung berücksichtigt werden die Klassenberechtigungen SEP (land) und MEP (land). Bei Erfüllung der in den Tip-L genannten Anforderungen ist auch die Umschreibung der Nachtflugberechtigung möglich.

 

Folgende Dokumente benötigen Sie für die Anerkennung:

 

  • Gültige FAA Lizenz (Gültiges Flight Review, FAA Medical)
  • Gültiges FAA Medical
  • Gültiges EASA Medical
  • Flugfunkzeugnis BZF / AZF
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister des Kraftfahrt-Bundesamtes (nicht älter als 3 Monate), zu beantragen unter: https://kba.de (->Zentrale Register ->Fahreignungsregister)
  • Zuverlässigkeitsüberprüfung/ZÜP) gemäß § 7 LuftSiG (Antragsformular bzw.Link dazu bei der zuständigen Landesluftfahrtbehörde)
  • PPL Flugprüfung mit einem von der Landesluftfahrtbehörde bestimmten Prüfer

 

Nach Antragseingang wird eine Lizenzbestätigung der FAA eingeholt.


Landesluftfahrtbehörden:

https://www.lba.de/DE/Presse/Landesluftfahrtbehoerden/Landesluftfahrtbehoerden_Uebersicht.html?nn=701672

 

Anerkennung Flugfunkzeugnis

 

Sie können bei der Bundesnetzagentur eine Anerkennung beantragen auf Grundlage Ihrer FAA Lizenz. Informationen hierzu finden Sie auf der Webseite der Bundesnetzagentur:


https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/Funkzeugnisse/Flugfunk/start.html

 

--> Anerkennung von ausländischen Flugfunkzeugnissen


https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/Funkzeugnisse/Flugfunkzeugnisse/Antrag_AnerkennAuslZeugnis_pdf.pdf?__blob=publicationFile&v=14

 

-->Antragsformular


Um den Sprechfunk auch in deutscher Sprache führen zu dürfen, müssen Sie eine vereinfachte Prüfung ablegen. Ohne Prüfung erhalten Sie das BZF E bzw. bei vorhandener IFR Berechtigung das AZF E. Wenn Sie das BZF / AZF ohne die Einschränkung „Englisch“ erhalten möchten, kreuzen Sie im Antragsformular „BZF“ bzw. „AZF“ und „Zulassung zur vereinfachten Prüfung“ an. Die vereinfachte Prüfung besteht lediglich aus dem mündlichen Teil, eine schriftliche Prüfung entfällt. Das ist sinnvoll für VFR Flüge an Flugplätzen, an denen kein Englisch gesprochen wird.


Umschreibung der Nachtflugberechtigung

 

Die EASA-Nachtflugberechtigung kann gleichzeitig mit dem EASA PPL ausgestellt werden, oder die Berechtigung kann zu einer bestehenden EASA-Lizenz hinzugefügt werden, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind:


- Mindestens 5 Stunden Flugzeit in der Flugzeugkategorie bei Nacht, einschließlich mindestens 3 Stunden mit Fluglehrer und mindestens 1 Stunde Überlandflug (mit mindestens einem Überlandflug mit Fluglehrer von mindestens 50 km (27 NM)
- und 5 Alleinstarts und 5 Alleinlandungen mit full stop.

 

Umschreibung der FAA IFR Berechtigung


Dem anhängenden Dokument TIP-L entnehmen Sie bitte die Einzelheiten zur Anerkennung der FAA IFR Berechtigung. Die relevanten Informationen finden Sie in Section B, 2.4 Instrument Rating-Eligibility Requirements ( S.23). Der Antrag auf Umschreibung der IFR Berechtigung wird beim LBA gestellt:

 

https://www.lba.de/SharedDocs/Downloads/DE/Formulare/L4/Lizenzierung/Antrag_Erteilung_Lizenz_Berechtigung_US-EU_TIP-L.html?nn=2091000


Wenn Sie weniger als 50 Stunden Instrumentenflugzeit als PIC nach Erhalt der Berechtigung haben, muss eine schriftliche Theorieprüfung abgelegt werden:

 

(b) If the applicant has a minimum experience of at least 50 hours of flight time
under Instrument Flight Rules (IFR) as PIC on airplanes, he/she will
demonstrate to the examiner before the assessment of instrument flying
skills that he/she has acquired an adequate level of the required theoretical
knowledge. The demonstration will be completed according to paragraph
2.1.5 and Appendix 2 to Section B of the TIP-L.

 

(c) In all other cases, the demonstration of the level of theoretical knowledge
will be completed by written examination under the responsibility of an AA.
Bei mehr als 50 Stunden PIC IFR erfolgt wie bisher eine mündliche theoretische Prüfung durch den Examiner.
Flugtraining / Flugerfahrung: siehe S.26, „Acclimatization Flying“.

 

2.4.8 Acclimatization Flying


(a) The applicant for an instrument rating for single-pilot single-engine or
single-pilot multi-engine land airplanes does not need to complete
acclimatization flying, if he/she has:

 

(i) Prior experience of at least 50 hours of flight time under IFR as PIC on
airplanes gained after initial issue of the IR(A); or

 

(ii) Prior experience of at least 10 hours of flight time under IFR as PIC on
airplanes in any of the EU Member States or any European State that
participates in EASA (in accordance with art. 129 of Regulation (EU)
No 2018/1139), gained after initial issue of the IR(A).

 

(iii) The instrument flight time on airplanes, during which a pilot has been
piloting an aircraft solely by reference to instruments and without
external reference points, gained after initial issue of the IR, will be credited towards the flight time under IFR requirements in points
2.4.8(a)(i) and (ii) by having the pilot log the time spent under an IFR
clearance in his/her logbook and certifying this with their signature.

tip-l_final_signe-1.pdf
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Wie man am besten die amerikanische und europäische Ausbildung kombiniert
EASA-FAA-Ausbildung.pdf
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Hinweis zum Sprechfunkzeugnis

 

In Deutschland, Österreich und der Schweiz muss neben der Pilotenlizenz ein separates Sprechfunkzeugnis erworben werden. Wer einen US-PPL hat konnte sich die Ausbildung und Prüfung ersparen. Er musste eine mündliche Prüfung in den deutschen Sprechfunkgruppen ablegen und konnte dann im Zuge einer Anerkennung ohne Ausbildung und schriftliche Prüfung das Zeugnis erwerben. 

 

Da es nur wenige EU-Staaten gibt, die ein solches Flugfunkzeugnis kennen, ist in dieses Thema in jüngster Zeit Bewegung gekommen.

 

In den meisten EU-Staaten ist die Sprechfunkausbildung, wie in den USA, in die theoretische und praktische Ausbildung integriert. Die Fertigkeiten werden einfach in der praktischen Prüfung demonstriert. Die EASA hat nun die entsprechenden Staaten angemahnt, die Lizenzen nach einheitlichen Kriterien auszustellen. Ferner hat die EASA bemängelt, dass in Deutschland mit der Bundesnetzagentur eine Behörde prüft, die nichts mit der Luftfahrtverwaltung zu tun hat und damit nicht der Aufsicht der EASA unterliegt. Erste Luftfahrtbehörden haben bereits reagiert und ermöglichen es, den Sprechfunk in die praktische Prüfung zu integrieren. Ein separates Flugfunkzeugnis ist dann keine Pflicht mehr, kann aber weiterhin erworben werden. Diese Erleichterung gilt natürlich auch bei der Umschreibung einer US-Lizenz.

 

Kooperation mit Flugschulen bei der Umschreibung

Beim PPL kooperieren seit vielen Jahren mit der deutschen Flugschule Hans Grade, die am Flugplatz Schönhagen einen Lehrgang zur Umwandlung des US-PPL in einen EASA-PPL anbietet. Mit dem Instrument Rating und höheren Berechtigung ist z.B. die Flugschule Ardex bestens vertraut.

 

In Österreich hilft der Flugbetrieb Watschinger weiter, der entsprechende Erfahrungen hat.

Erteilung einer deutschen Sportpilotenlizenz auf Basis des US-PPL

Am schnellsten und einfachsten kann man an das Steuer eines deutsch registrierten Luftfahrzeuges kommen, wenn man sich auf ein Ultraleichtflugzeug beschränkt.

Der DULV (Deutscher Ultraleicht Verband), für das Ausstellen der Sportpilotenlizenz zuständig, erkennt den US-PPL relativ einfach an.

Hierzu geht man an eine beim DULV registrierte Flugschule und lässt sich in die Fächer Luftrecht, Menschliches Leistungsvermögen und Technik einweisen. Die Überprüfung der Kenntnisse findet durch den Ausbildungsleiter statt. Es gibt also keine externe Prüfung. Anschliessend macht man eine Einweisung in ein aerodynamisch (dreiachs) gesteuertes UL und weist wiederum dem Ausbildungsleiter gegenüber nach, dass man über die Fertigkeiten gemäß Ausbildungshandbuch verfügt. Der Umfang der Einweisung ist nicht vorgeschrieben.

Für die Sportpilotenberechtigung ist ein Medical Klasse II nach dem europäischen Standard erforderlich. Europäisches und amerikanisches Medical werden gegenseitig nicht anerkannt, da die Untersuchung nach unterschiedlichen Richtlinien/ Kriterien erfolgt (siehe hierzu Kapitel Medical im Teil 1).

Die bei der Sportpilotenlizenz zusätzlich erforderliche Passagierflugberechtigung wird aufgrund des eigentlich höherwertigen US-PPL ohne weitere Nachweise mit in die Lizenz eingetragen.

 

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