News und Updates zum Buch

Bennung eines Zustellungsbevollmächtigen für Inhaber von FAA-Lizenzen

 

Inhaber einer FAA-Berechtigung, die außerhalb der USA leben, müssen einen Postzustellungsbevollmächtigten in den USA benennen. Anderenfalls dürfen die Rechte der Lizenz ab 7. Juli 2025 nicht mehr ausgeübt werden.

 

Weitere Einzelheiten zu dieser neuen Regelung finden Sie hier.

 

Erleichterung für Fluglehrer mit FAA-Lehrberechtigung.

 

Die FAA-Lehrberechtigung ist zwei Jahre Gültig und musste bisher nach einem Refresherkurs alle zwei Jahre neu beantragt werden.

 

Ab 1. Dezember 2024 entfällt die Beantragung einer neuen Lizenz bei der FAA. Mit dem rechtzeitigen Bestehen eines von der FAA anerkannten Refresherkurses  bleibt die Lizenz ohne neue Beantragung gültig. Der CFI spart bürokratischen Aufwand und die FAA das Ausstellen von zehntausenden Lizenzen pro Jahr.

 

Umschreibung von Schweizer EASA-Lizenzen in FAA-Lizenzen und umgekehrt

 

Seit 2021 gibt es eine bilaterale Vereinbarung (BASA) zwischen der EASA und der FAA, die die wechselseitige Umschreibung eines PPL, IR und MER erheblich vereinfacht.Die Details dieser Vereinbarung mit der praktischen Umsetzung sind im Buch Fliegen in den USA ausführlich beschrieben und interpretiert worden.

 

Die Schweiz ist zwar Mitglied der EASA, aber als Nicht-EU-Staat nur assoziiertes und kein Vollmitglied. Deshalb galt die BASA nicht für die Umschreibung von FAA-Lizenz in Schweizer EASA-Lizenzen und umgekehrt.

 

2024 wurde die bilaterale Vereinbarung auch auf die Schweiz ausgedehnt. Es hakt aber noch bei der technischen Umsetzung. So können die Anträge bis heute (November 2024) noch nicht über das elektronische IACRA-System der FAA gestellt werden, sondern nur über das klassische Papierverfahren, das nicht mehr jeder FAA-Examiner beherrscht.

 

Ansonsten verläuft das Verfahren selbst, wie im Buch für die EASA-Lizenzen der EU-Staaten beschrieben.

 

Die Details zur Erweiterung der BASA auf die Schweiz finden Sie im Advisory Circular AC 61-144.
AC_61-144 TIP-L Schweiz.pdf
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TSA-Check

 

Bisher mussten Flugschüler für jede PPL, IFR und ME-Ausbildung jeweils einen eigenen TSA-Check beantragen, der auch nicht auf eine andere Flugschule übertragbar war. Mit einer neuen Richtlinie gibt es Erleichterungen.

 

Mehr dazu in Kürze auf dieser Seite.

 

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