18.02.2025 Renters Insurance für die USA
In der Vergangenheit hatten wir von einer Renters Insurance für Miete von Flugzeugen in den USA eher abgeraten. Sie ist für ausländische Piloten teuer, nutzt nur in den USA und im Grund überflüssig, wenn der Vermieter eine ausreichende Kaskodeckung anbietet.
Doch inzwischen haben US-weit immer mehr Piloten eine Problem, ein Flugzeug ohne Renters Insurance überhaupt noch mieten zu können. Die Unfälle mit der Boeing 737 Max, hohe Inflation und steigenede Reparatur- und Ersatzteilkosten haben zu einem massiven Anstieg der Versicherungsprämien geführt, der auch vor der General Aviation nicht halt gemacht hat. Immer mehr Flugschulen verzichten deshalb auf die Kaskoversicherung und verlangen stattdessen von den Charterkunden eine eigene Renters Insurance. Die kann z.B. für eine ältere PA 28 oder C 172 mit einem Zeitwert von 60.000 USD bei über 700 USD liegen. Die Versicherungsprämie deckt zwar ein komplettes Jahr, lohnt sich aber nur, wenn sie am Ende des Fliegerurlaubs auf eine entsprechend hohe Zahl an Flugstunden umgelegt werden kann.
Versicherungen, die hier in Europa, z.B. auch von der deutschen AOPA angeboten werden, beinhalten keine Deckung für die USA. D.h. Sie müssen die Renters Insurance in den USA abschliessen.
Die amerikanischen Versicherungen verlangen allerdings eine US-Adresse. Es wird jedoch akzeptiert, wenn Sie die Adresse der Flugschule eintragen und einen Zustellbevollmächtigten in den USA benennen (s. auch Thema unten vom 5. Januar).
13. Januar 2025-neues Weather Reportung Format
Am 27. Januar 2025 schickt der National Weather Service traditionellen textbasierten alphanumerischen Codes der Airmet und Area Forecast (FA) in den Ruhestand und ersetzt durch präzisere graphische Lösungen. Die neuen Produkte heissen G-Airmet und GFA.
5. Januar 2025:
Ab 1. Januar 2025 webbasierter Sehtest für das Farbsehen
Bewerber für ein FAA-Medical bekommen ab dem 1.Januar 2025 nicht mehr das gewohnte Büchlein mit den Farbtafeln vorgelegt, sondern müssen die Farben in einem webbasierten Test am Bildschirm erkennen. Die Tafeln werden per Zufallsgenerator für jeden Test neu ausgewählt und zusammengestellt. Schummeln, also das Auswendiglernen der Tafeln ist damit nicht mehr möglich.
Wer einmal getestet wurde, muss den Farbtest bei künftigen Untersuchungen nicht mehr wiederholen, es sei denn er reprted die Einnahme von Medikamenten, die das Farbsehen beeinträchtigen können.
Das gilt auch für Piloten, die bereits vor dem 1. Januar 2025 einen Farbtest mit den alten Tafeln erfolgreich absolviert haben.
Auslöser dieser neuen Testpraxis war der Unfall eines FEDEX-Flugzeuges in Tallahassee/Florida, der sich bereits 2002 ereignet hatte. Die mangelhafte Farbsehfähigkeit eines der Piloten war ein wesentlicher Auslöser für dfen Unfall.
Bennung eines Zustellungsbevollmächtigen für Inhaber von FAA-Lizenzen
Inhaber einer FAA-Berechtigung, die außerhalb der USA leben, müssen einen Postzustellungsbevollmächtigten in den USA benennen. Anderenfalls dürfen die Rechte der Lizenz ab 7. Juli 2025 nicht mehr ausgeübt werden.
Weitere Einzelheiten zu dieser neuen Regelung finden Sie hier.
Erleichterung für Fluglehrer mit FAA-Lehrberechtigung.
Die FAA-Lehrberechtigung ist zwei Jahre Gültig und musste bisher nach einem Refresherkurs alle zwei Jahre neu beantragt werden.
Ab 1. Dezember 2024 entfällt die Beantragung einer neuen Lizenz bei der FAA. Mit dem rechtzeitigen Bestehen eines von der FAA anerkannten Refresherkurses bleibt die Lizenz ohne neue Beantragung gültig. Der CFI spart bürokratischen Aufwand und die FAA das Ausstellen von zehntausenden Lizenzen pro Jahr.
Umschreibung von Schweizer EASA-Lizenzen in FAA-Lizenzen und umgekehrt
Seit 2021 gibt es eine bilaterale Vereinbarung (BASA) zwischen der EASA und der FAA, die die wechselseitige Umschreibung eines PPL, IR und MER erheblich vereinfacht.Die Details dieser Vereinbarung mit der praktischen Umsetzung sind im Buch Fliegen in den USA ausführlich beschrieben und interpretiert worden.
Die Schweiz ist zwar Mitglied der EASA, aber als Nicht-EU-Staat nur assoziiertes und kein Vollmitglied. Deshalb galt die BASA nicht für die Umschreibung von FAA-Lizenz in Schweizer EASA-Lizenzen und umgekehrt.
2024 wurde die bilaterale Vereinbarung auch auf die Schweiz ausgedehnt. Es hakt aber noch bei der technischen Umsetzung. So können die Anträge bis heute (November 2024) noch nicht über das elektronische IACRA-System der FAA gestellt werden, sondern nur über das klassische Papierverfahren, das nicht mehr jeder FAA-Examiner beherrscht.
Ansonsten verläuft das Verfahren selbst, wie im Buch für die EASA-Lizenzen der EU-Staaten beschrieben.
TSA-Check
Bisher mussten Flugschüler für jede PPL, IFR und ME-Ausbildung jeweils einen eigenen TSA-Check beantragen, der auch nicht auf eine andere Flugschule übertragbar war. Mit einer neuen Richtlinie gibt es Erleichterungen.
Mehr dazu in Kürze auf dieser Seite.