26.06.2015 Solo für Cheryl Nicoletta Schwahn

"Das war einer der aufregendsten und glücklichsten Tage meines Lebens, ich hätte noch endlos so weiterfliegen können", so Cheryl Nicoletta, die Tochter unseres langjährigen Partners Klaus-Jürgen Schwahn, nach der geglückten Landung auf der Piste 13 in St. Augustine. Die gelungene Vorbereitung auf das im Herbst beginnende Studium der Luftverkehrstechnik, weiter....

18.03.2015 Deutsche Piloten benötigen bis auf Weiteres US-Medical zur Anerkennung (Validation) ihrer Europäischen Lizenz

23.1.2015 Gegenseitige Anerkennung von US- und EU-Lizenz

                 Entwurf einer bilateralen Vereinbarung liegt vor

Nachdem die Amerikaner 2011 durch eine Gesetzesänderung den Weg für eine bilaterale Vereinbarung zur gegenseitigen Anerkennung von Pilotenlizenzen frei gemacht haben, wurde im May 2012 eine Arbeitsgruppe mit Vertretern der amerikanischen Luftfahrtbehörde FAA und der europäischen Luftfahrtbehörde EASA eingerichtet. Diese Arbeitsgruppe hat nun einen ersten Entwurf für eine Vereinbarung vorgelegt. Gereglt wird das Ausstellen einer vollwertigen EASA-Lizenz für FAA-Lizenzinhaber und umgekehrt. Demzufolge soll es gegenüber den aktuellen Regeln weitere Erleichterungen für den PPL, das Instrument Rating und das ME-Rating geben. Mit dem CPL und ATP will man sich erst zu einem späteren Zeitpunkt beschäftigen.

 

Die wesentlichen geplanten Vereinfachungen:

 

Umschreibung US- in EU -PPL

 

  • Die Mindestflugerfahrung von 100 Stunden (inkl. Ausbildung), die heute noch vor der Umschreibung nachzuweisen,   soll entfallen. 
  • Die schriftliche Prüfung (heute in zwei Fächern) kann durch eine mündliche Aussprache mit dem Prüfer vor dem Checkflug ersetzt  werden.

 

Umschreibung Instrument Rating

 

Heute muss man vor der Umschreibung 50 Stunden IFR als Pilot in Command nachweisen. Künftig soll auch ohne diese 50 Stunden umgeschrieben werden können, dann aber mit vollständiger schriftlicher Prüfung. Wer die 50 Stunden nachweisen kann, muss seine theoretischen Kenntnisse, wie bisher, nur noch im Rahmen der praktischen Prüfung mündlich nachweisen.

 

Single-Pilot Multi-engine Piston Rating

 

Nachweis, dass die Anforderungen nach dem Europäischen Part-FCL Subpart H erfüllt sind. Fehlende Trainingsteile können nachgeflogen werden, der Rest wird angerechnet.

 

Nachfolgend finden Sie den vollständigen Text zum Download:

Pilot_Licensing_Summary.pdf
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14.06.2014 Umschreibung des US-IFR jetzt deutlich einfacher



Mit Inkrafttreten der neuen EU-Verordnung 245/2014 am 13.März 2014 ist die Umschreibung des amerikanischen und aller anderen ICAO-konformen Instrumentenflugberechtigungen in ein Europäisches Instrument Rating deutlich einfacher geworden. Inzwischen hat die Luftfahrt Bundesamt die entsprechenden Verfahrensweisen und Formulare veröffentlicht.

9.5.2014

Update vom 20.11.2015

Bei dem nachfolgend beschriebenen Verfahren müssen Sie zwei bis drei Monate auf die neue Lizenz warten. Wer es eilig hat, sollte lieber das normale Verfahren wählen und einfach eine neue Validation beantragen.


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Gute Nachrichten für Inhaber von FAA Lizenzen, die auf Basis der JAA Lizenz ausgestellt wurden hat die AOPA-Germany heute bekannt geben können:

 

Nach der Umstellung auf die EASA Lizenz mit geringfügig anderer Lizenznummer (vor der Nummer steht nun DE.FCL) hat die FAA eine erneute Validierung gefordert. Dazu hat die FAA auch ein vereinfachtes Verfahren angeboten, bei dem allerdings die nationalen Luftfahrtbehörden, hier also das LBA, mitmachen müssen. Während bis jetzt in Deutschland nur das ganz „normale“ Validierungsverfahren möglich war, hat sich dies nun geändert. Wie uns das LBA heute mitgeteilt hat, können Piloten, deren JAA Lizenz auf die EASA Lizenz umgestellt wurde, die neue FAA Lizenz nun beim LBA beantragen. Ob in Zukunft auch eine Beantragung über die Länderbehörden möglich ist, steht noch nicht fest, derzeit akzeptiert die FAA nur Anträge vom LBA. Bitte beachten Sie, dass dieses vereinfachte Verfahren nur gilt, wenn es sich lediglich um die Umstellung der JAA auf die EASA Lizenz handelt und es keine weiteren Änderungen gibt! Bei allen anderen Änderungen (z.B. Eintrag neuer Berechtigungen) gilt nach wie vor das ganz normale Validierungsverfahren.

 

Alle Unterlagen müssen per Post oder Fax an das LBA geschickt werden. Der Versand per E-Mail alleine wird aus Datenschutzgründen nicht akzeptiert.

 

Sie können helfen, die Bearbeitung zu beschleunigen, indem Sie zusammen mit einem formlosen Anschreiben diese Unterlagen zusätzlich per E-Mail an das LBA an aircrew@lba.de senden:

 

•Kopie der FAA Lizenz

•Kopie der alten JAA Lizenz

•Kopie der neuen EASA Lizenz

•Kopie von Personalausweis oder Reisepass

•Meldebestätigung oder Lebensbescheinigung

 

 

Postanschrift:

 

Luftfahrt-Bundesamt

Referat L4

Frau Marina Wagner

38144 Braunschweig

  

Fax: 0531 23554498

 

Eine Gebühr wird derzeit nicht vom LBA erhoben.

 

Wir freuen uns sehr, dass diese pilotenfreundliche Lösung nun akzeptiert wurde und bedanken uns beim LBA für die Unterstützung.

 

06.10.2013 Auswirkungen des Government Shut Down

Die Schliessung der amerikanischen Behörden aufgrund des aktuellen Haushaltsstreits hat auch die eine oder andere Auswirkung auf die Allgemeine Luftfahrt.

 

Der normale Ausbildungs- und Flugbetrieb ist nicht betroffen. Auch Prüfungsflüge werden abgenommen, da diese von freiberuflichen Examinern durchgeführt werden. Wer also einen Fliegerurlaub oder eine Ausbildung geplant hat, kann dieses Vorhaben weiterhin umsetzen.

 

Das amerikanische Sprechfunkzeugnis (FCC-Zeugnis) kann derzeit nicht beantragt werden. Das entsprechende Online System ist abgeschaltet. Anträge, die Sie über uns einreichen, lassen wir liegen und werden sie automatisch bearbeiten, sobald die Behörden wieder arbeiten.

 

Anträge für einen Letter of Authentification zur Anerkennung Ihrer Lizenz in den USA werden derzeit ebenfalls nicht bearbeitet. Auch ist in den nächsten Wochen mit einem Bearbeitungsstau zu rechnen. Wir empfehlen daher, den Letter sehr frühzeitig vor der geplanten Reise, zu beantragen.

 

Ferner gibt es Verzögerungen bei der Ausstellung einer neuen Lizenz. 

 

 

16.09.2013 Validation bei Tausch JAR- gegen EASA-Lizenz

Rechtlich verliert die Validation ihre Gültigkeit, sobald die JAR-Lizenz gegen eine EASA-Lizenz ausgetauscht wird. D.h. Sie dürfen mit der alten Validation nicht mehr als Pilot tätig werden.
 
Formal muss zunächst eine neue Validation beantragt werden, d.h. Sie müssen sich einen neuen Letter of Authentification besorgen und persönlich bei einem FAA-Inspector in einem FSDO oder bei einem freiberuflich tätigem Foreign Pilot Examiner vorsprechen.
 
FAA und EASA haben nun auf Drängen der AOPA ein vereinfachtes Verfahren ausgearbeitet, bei dem das persönliche Vorsprechen entfallen soll. Hierzu soll der Antrag nicht an die FAA sondern an die nationale Luftfahrtbehörde (In Deutschland das LBA) gerichtet werden, das dann die Unterlagen mit Bestätigung der Authentification an die FAA weiterleitet. Die FAA wäre dann ausnahmsweise bereit, eine neue Validation auf dem Postwege zu verschicken.
 
Die FAA verlangt dazu ein sogenanntes Identifikationsdokument. Dazu muss man mit seinem Pass und einem mit den Passdaten ausgefülltem Formblatt zu einem Notar oder einer siegelführenden Stelle, wie dem LBA, gehen und sich seine Identität bescheinigen lassen.
 
Dieses, von der FAA vorgeschlagene, Verfahren ist bisher noch nicht umgesetzt worden, weil das LBA den Aufwand scheut und offensichtlich nicht so recht weiss, warum es diesen Verwaltungsaufwand überhaupt für die Amerikaner übernehmen sollte. Hierzu laufen derzeit noch Gespräche zwischen AOPA und LBA.
 
Bis zu einer endgültigen Entscheidung, die wir dann dann an dieser Stelle veröffentlichen werden, bleibt also nur der Weg über eine Neubeantragung, wie schon im Buch "Fliegen in den USA" beschrieben.
 
Sie hierzu auch die entsprechende Mitteilung der EASA.
20130916_D54413_FAA EU Pilot Licenses Nu
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14.05.2013 Neue Webseite online

Ab heute ist unsere neue Webseite online. An dem einen oder anderen Inhalt wird noch gefeilt, Fehler sind zu korrigieren und Bilder hochzuladen. Wir bitten um Geduld, falls Sie noch etwas vermissen. 

25.04.2013 Auszeichnung mit Fliegermagazin Award 2013

22.04.2013 Flottenzuwachs

Unsere Flotte wurde gerade um eine bildschöne C 172 S-IFR erweitert. Wem das Garmin 1000 unserer C 172 SP zu komplex ist, der findet hier eine neuwertige C 172 mit analogem Cockpit, aber moderner Ausstattung wie KMD550 MFD inkl. Weather Uplink, Autopilot, 180 HP-Triebwerk  usw.

15.3.2013 Lisa-Berlin zurück von der Beauty-Farm

26.10.2013 Neue EU Regeln zu Third country Operation um ein Jahr verschoben

 

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