ESTA-Einreisegenehmigung

Seit 12. Januar 2009 müssen sich alle USA-Reisenden aus Ländern, die am so genannten Visa Waiver Program teilnehmen, bereits vor Reiseantritt elektronisch bei den US-Behörden anfragen, ob sie in den Vereinigten Staaten willkommen sind. Zu den teilnehmenden Staaten gehören u.a. auch Deutschland, Österreich und die Schweiz. Hierzu wurde unter der Ägide des Heimatschutzministeriums ein Electronic System For Travel Authorization, oder kurz ESTA installiert.

Die ESTA-Genehmigung ist nicht erforderlich, wenn Sie mit einem Visum, z.B. einem Ausbildungsvisum M 1 in die USA reisen. Mit ESTA können Sie immer dann reisen, wenn Sie ein Flugzeug mieten, aber keine Ausbildung absolvieren wollen. Check Out, Einweisung, Refresher, Flight Review, Validation und Umschreibung Ihrer Lizenzen nach der TIP-L  gelten nicht als Ausbildung.

Achtung:

Beantragen Sie die ESTA- Genehmigung stets nur über den folgenden Original-Behördenlink:

https://esta.cbp.dhs.gov

Im Internet kursieren zahlreiche, täuschend echt erscheinende Links von Dienstleistern, die den ESTA-Antrag dann in Ihrem Auftrag stellen und dafür eine zusätzliche Gebühr abgreifen. Im Zweifelsfall will man auch nur an Ihre Daten kommen. Der Original-Antrag ist so einfach und selbsterklärend aufgebaut, dass Sie ihn Hilfe selbst ausfüllen können. Auf der Startseite können Sie deutsch als Antragssprache auswählen.

 

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