FCC-Sprechfunkzeugnis

Die Amerikaner kennen kein Sprechfunkzeugnis in unserem Sinne. Dort ist die Sprechfunkausbildung in die jeweilige Berechtigung integriert und wird nicht als separate Lizenz erworben. Dennoch benötigt jeder Pilot nach den international geltenden Vorschriften der ICAO ein separates Sprechfunkzeugnis, wenn er ein US-registriertes Flugzeug außerhalb des amerikanischen Luftraumes, also z.B. in Kanada, auf den Bahamas oder in Europa steuert. 

 

Wer sich für die Rechtsgrundlagen interessiert findet die entsprechenden Vorschriften unter

 

- FCC 47 CFR Part 87, Section 87.18

- ICAO Annex 6, Operation of aircraft, Part 1, Chapter 9, § 9.1.2

 

Das FCC-Zeugnis bekommen Sie ohne Ausbildung und Prüfung. Es darf jedoch nur Inhabern einer Pilotenlizenz ausgestellt werden. Der mitfliegende Ehepartner darf in Deutschland mit einem BZF auch ohne Pilotenlizenz funken. In den USA ist dies nicht erlaubt.  Leider ist der Formulardschungel etwas kompliziert. Deshalb übernehmen wir diesen Service für Sie gegen eine Bearbeitungsgebühr von 87,50 Euro. Die FCC-Zeugnisgebühr von 35 USD ist darin bereits enthalten.

 

Wenn Sie unseren Service in Anspruch nehmen möchten, füllen Sie bitte das folgenden Formular aus. Das FCC-Zeugnis selber erhalten Sie dann innerhalb weniger Tage per E-Mail als pdf-File direkt von der FCC. Diese pdf-Datei drucken Sie aus, schneiden den unteren Zeugnisabschnitt aus und unterschreiben ihn. Die Datei können Sie speichern, falls das Zeugnis mal verlorengeht.

 

zum Antrag

 

 

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